Teilnahmebedingungen von THE COLOR RUN

 

Definition:

1.1 Charity: Die Charity, die den Platz des Charity-Teilnehmers bei der Veranstaltung reserviert hat.

1.2 Charity-Teilnehmer: Die in der Charity-Bond-Registrierung genannte Person.

1.3 Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten: Das vom Veranstalter allen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jünger als 18 Jahre sind, über das Online-Anmeldeportal Ihre Einwilligungserklärung abgeben.

1.4 Online-Anmeldeportal: Das von den Teilnehmern für die Anmeldung, Registrierung und Zahlung der Gebühr für die Teilnahme an der Veranstaltung zu benutzende Online-Anmeldesystem des Veranstalters.

1.5 Reservierte Teilnahme: Die (aus dem Vorjahr zurückgestellte oder auf anderem Wege) für das folgende Jahr reservierte Teilnahme des Teilnehmers, sofern dieser ein Teilnahmeformular ausfüllt und die für die Veranstaltung innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu zahlende Teilnahmegebühr bezahlt.

1.6 Rücktritt: Die Erklärung des Teilnehmers, von seiner Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten, die dem Veranstalter schriftlich (per E-Mail oder Post) zugegangen ist.

1.7 Teilnahmebedingungen: Diese Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung.

1.8 Teilnahmeformular: Die für eine Teilnahme an der Veranstaltung auszufüllenden Seiten der Website.

1.9 Teilnahmegebühr: Der auf dem Teilnahmeformular angegebene Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung, der vom Veranstalter nach eigenem Ermessen mit Wirkung für künftige Teilnehmer geändert werden kann.

1.10 Teilnehmer: Die auf dem Teilnahmeformular angegebene Person, die an der Veranstaltung teilnehmen wird. Jede Bezugnahme auf den „Teilnehmer“ schließt Charity-Teilnehmer ein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und jede Bezugnahme auf die „Teilnehmer“ schließt den jeweiligen einzelnen Teilnehmer ein. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter gleichermaßen.

1.11 Veranstalter: Die International Management Group GmbH, eine im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66731 eingetragene Gesellschaft.

1.12 Veranstaltung: Die auf dem Teilnahmeformular angegebene Veranstaltung.

1.13 Veranstaltungsinformationen: Sämtliche Informationen, die vom Veranstalter über die Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

1.14 Veranstaltungskategorie: Die jeweiligen Laufkategorien bzw. Streams im Rahmen der Veranstaltung.

1.15 Verbundene Parteien: Der Veranstalter, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und/oder andere Personen, für die der Veranstalter verantwortlich ist.

1.16 Zurückgestellte Teilnahme: Tritt der Teilnehmer ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund von seiner Teilnahme an der Veranstaltung mindestens 90 Tage vor Beginn des Veranstaltungstages zurück, erhält er keine Rückerstattung. Auf Wunsch des Teilnehmers bietet der Veranstalter dem Teilnehmer jedoch im Folgejahr eine kostenlose Teilnahme an derselben Veranstaltung an, sofern die Veranstaltung tatsächlich stattfindet und der Teilnehmer seinen Platz innerhalb der für die Veranstaltung geltenden Frist beansprucht.

Annahme der Bedingungen, Anmeldung zur Teilnahme, Unübertragbarkeit

2.1 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Teilnahmebedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, werden – selbst bei Kenntnis des Veranstalters – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit dem Ausfüllen des Teilnahmeformulars nimmt der Teilnehmer bzw. bei einem Charity-Teilnehmer die jeweilige Charity diese Bedingungen an. Die Charity veranlasst und ist gegenüber dem Veranstalter dafür verantwortlich, dass auch der betreffende Charity-Teilnehmer diese Bedingungen gleichermaßen annimmt.

2.2 Alle Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, müssen Ihre Teilnahme über das Online-Anmeldeportal beantragen. Vor der Annahme eines Antrags seitens des Veranstalters kommt kein Vertrag zustande.

2.3 Diese Bedingungen sowie die Teilnahme an der Veranstaltung sind an die Person des Teilnehmers gebunden, der seine Rechte bzw. Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht übertragen darf. Der Teilnehmer versichert und gewährleistet, dass die Teilnahme nur zur persönlichen Verwendung erworben wird, dass sie nicht unentgeltlich gespendet oder anderweitig verschenkt wird (außer von einer Charity an Charity-Teilnehmer), dass sie nicht im Rahmen einer geschäftlichen oder gewerblichen Tätigkeit (außer in einer vom Veranstalter ausdrücklich genehmigten Weise) erworben wird und insbesondere, dass die Teilnahme ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht weiterverkauft und von niemandem zum Weiterverkauf, mit einem Aufschlag oder auf andere Weise, angeboten und nicht für Werbezwecke, als Preis im Rahmen einer Werbeaktion (auch bei Wettbewerben und Gewinnspielen), Pauschalreisen oder für andere gewerbliche Zwecke verwendet werden darf. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Spenden, Verschenken und das tatsächliche oder versuchte Weiterverkaufen dem Veranstalter das Recht gibt, die Teilnahme ohne Rückerstattung oder sonstige Entschädigung zu verweigern.

Teilnahme, Ausschluss aus wichtigem Grund, Keine Versicherung

3.1 Der Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnahme an der Veranstaltung (ein Lauf über eine Strecke von mindestens 5 km) körperlich anstrengend ist. Ferner erkennt der Teilnehmer an, dass die Teilnahme an der Veranstaltung körperlich belastend sein wird und dass ihm die Art der möglicherweise mit gesundheitlichen und körperlichen Risiken verbundenen Veranstaltung bekannt ist. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er durch in die Luft geworfenes farbiges Pulver laufen wird und daher gegebenenfalls mit Maisstärke oder ähnlichen Stoffen in Kontakt gelangen wird.

3.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass er (i) körperlich zu einem Wettlauf im Rahmen der Veranstaltung in der Lage ist, und (ii) für seine Handlungen allein verantwortlich ist, und (iii) dass der Veranstalter, dessen Geschäftsführer oder Erfüllungsgehilfen bzw. die mit dem Veranstalter Verbundenen Parteien keine Haftung für Verletzungen oder Krankheiten übernehmen, die sich der Teilnehmer infolge seiner Teilnahme an der Veranstaltung zuzieht, sofern diese nicht durch den Veranstalter bzw. eine Verbundene Partei fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle des Auftretens medizinischer bzw. körperlicher Beschwerden vor Veranstaltungsbeginn, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme am Wettlauf auswirken können, von der Teilnahme nach den Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen zurückzutreten. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss und die Freistellungsklausel in Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen an.

3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle geltenden Veranstaltungsregeln und -vorschriften einzuhalten. Alle einschlägigen Regeln und Vorschriften sind auf der Internetseite der Veranstaltung (www.thecolorrun.de) einsehbar oder können vom Veranstalter angefordert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer jederzeit aus wichtigem Grund von der Veranstaltung auszuschließen bzw. an der Teilnahme zu hindern, insbesondere aufgrund eines schweren Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen, wenn der Teilnehmer den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht unerheblich stört oder der Ausschluss bzw. die Untersagung der Teilnahme aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Teilnehmer hat im Falle seines Ausschlusses bzw. der Hinderung an der Teilnahme durch den Veranstalter wegen eines vom Teilnehmer zu verantwortenden wichtigen Grundes keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

3.4 Der Teilnehmer muss das jeweilige Anmeldeverfahren (falls vorhanden) zu den Terminen und Zeiten abschließen, die in den vom Veranstalter vor der Veranstaltung ausgegebenen Veranstaltungsinformationen festgelegt werden.

3.5 Obwohl der Veranstalter die Veranstaltung mit größter Sorgfalt durchführt, erkennt der Teilnehmer an, dass der Veranstalter keine Versicherung für den Teilnehmer abgeschlossen hat. Daher liegt der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall- und Sachversicherung) in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.

3.6 Der Veranstalter sendet alle Mitteilungen, einschließlich der Angebote einer Zurückgestellten Teilnahme und Reservierten Teilnahme sowie Newsletter und sonstiger relevanter Veranstaltungsinformationen per E-Mail an die vom Teilnehmer bei seinem ursprünglichen Teilnahmeantrag angegebene E-Mail-Adresse. Um den Erhalt aller Veranstaltungsinformationen zu gewährleisten, obliegt es allein dem Teilnehmer sicherzustellen, dass dem Veranstalter die richtige E-Mail-Adresse und Postanschrift mitgeteilt und der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über alle diesbezüglichen Änderungen innerhalb der in den Bedingungen festgelegten Fristen informiert wird.

Buchungen und Zahlungen (gilt nicht für Charity-Teilnehmer)

4.1 Als Gegenleistung für das Teilnahmerecht ist der Teilnehmer zur Zahlung der Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem auf dem Teilnahmeformular angegebenen Teilnahmeschluss verpflichtet. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 18 Jahre sind, müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

4.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Teilnahmeformular über das Online-Anmeldeportal auszufüllen und es mit der Zahlung der Teilnahmegebühr zusammen einzureichen.

4.3 Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr hat der Teilnehmer keine Berechtigung zur und keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Zahlung gilt erst bei Eingang frei verfügbarer Zahlungsmittel beim Veranstalter als getätigt.

Änderungen der Veranstaltung durch den Veranstalter; Änderungen der Veranstaltungskategorie und Organisationsentscheidungen; Absage wegen höherer Gewalt

5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn der Veranstaltung zu ändern. Von geänderten Startzeiten wird der Teilnehmer mit angemessenem Vorlauf im Voraus in Kenntnis gesetzt. Bei unverändertem Veranstaltungsdatum wird für geänderte Startzeiten weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr geleistet.

5.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Veranstaltungsdatum zu ändern. Im Falle eines geänderten Veranstaltungsdatums, an dem der Teilnehmer an der Teilnahme verhindert ist, kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab Mitteilung des geänderten Veranstaltungsdatums vom Veranstalter schriftlich die volle Erstattung der Teilnahmegebühr verlangen.

5.3 Der Veranstalter wird sich angemessen bemühen, dem Teilnehmer die gewünschte Veranstaltungskategorie anzubieten, kann deren Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Alle Teilnahmeplätze, einschließlich der Plätze für eine Charity-Teilnahme, Zurückgestellte Teilnahme und Reservierte Teilnahme, werden vorbehaltlich und unter der Bedingung der vorhandenen Kapazität und Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung vergeben. Sollten Teilnahmeplätze in einer Veranstaltungskategorie überbelegt sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem Teilnehmer entweder einen Platz in einer geeigneten anderen Veranstaltungskategorie anzubieten oder sich innerhalb von 14 Tagen ab der Anmeldung durch den Teilnehmer von dem (bedingten) Angebot zur Gewährung eines Teilnahmeplatzes zu lösen. Löst sich der Veranstalter von dem gemachten Angebot eines Teilnahmeplatzes wegen Überbelegung, wird der Veranstalter den Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren und dem Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr unverzüglich erstatten; im Übrigen scheidet jegliche Haftung des Veranstalters infolge einer berechtigten Lösung vom Angebot auf Teilnahme wegen Überbelegung aus. Mit Ausnahme dieser Ziffer 5.3 wird eine Rückerstattung nur in den ausdrücklich in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Fällen geleistet.

5.4 Kein Teilnehmer ist nach Einreichen des Teilnahmeformulars berechtigt, die Veranstaltungskategorie, für die er sich angemeldet hat, einseitig zu ändern.

5.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen das Veranstaltungsformat, die Streckenführung oder die Entfernung in angemessenem und für den Teilnehmer zumutbarem Umfang zu ändern und alle Entscheidungen in Bezug auf die Sicherheit, den Betrieb und die Organisation der Veranstaltung, deren Regeln, Zeitmessungen, Zielzeiten und Platzierungen einseitig und endgültig zu treffen (zusammen die „Organisationsentscheidungen“). Dementsprechend ist der Teilnehmer verpflichtet, allen Organisationsentscheidungen der Ordnungskräfte und des Sicherheitspersonals nachzukommen. Der Teilnehmer erkennt an, dass der Veranstalter die Veranstaltung die alleinige Entscheidungsgewalt hinsichtlich aller Organisationsentscheidungen hat und diesbezüglich die finale Entscheidung trifft. Im Rahmen seiner Organisationsentscheidungen kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen Höchstzeiten festlegen, innerhalb derer die verschiedenen Abschnitte der Veranstaltung durchlaufen sein müssen (Ermessensentscheidung des Veranstalters), um einen sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Folglich können Teilnehmer angewiesen werden, aufgrund der festgelegten Höchstzeiten aus dem Lauf auszuscheiden. Organisationsentscheidungen des Veranstalters, die dem Teilnehmer zumutbar sind und auf das Äquivalenzinteresse von Leistung und Gegenleistung keine Auswirkung haben, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr und der Veranstalter unterliegt aufgrund einer solchen Organisationsentscheidung keiner weiteren Haftung. Wesentliche Änderungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt.

5.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abzusagen. Höhere Gewalt ist jedes unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht vom Veranstalter verschuldete Betriebsstörungen, etwa aufgrund unvorhersehbarem Arbeitskräfte-, Energie- oder Hilfsstoffmangel, oder behördliche Verfügungen. Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgesagt, wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe und ohne weitergehende Haftung des Veranstalters erstattet.

Rücktritt von der Teilnahme

6.1 Diese Klausel 6 findet keine Anwendung auf Charity-Teilnehmer; insoweit ist ausschließlich die jeweilige Charity zur Ausübung von Gestaltungsrechten befugt. Charity-Teilnehmer müssen eine etwaige Nichtteilnahme unmittelbar im Innenverhältnis mit der jeweils relevanten Charity regeln. Keine der in dieser Ziffer 6 festgelegten Rückerstattungen werden unmittelbar an den Charity-Teilnehmer vorgenommen.

6.2 Der Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnehmerplätze begrenzt sind und die Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Reservierung eines Teilnahmeplatzes sich auf die Planungen, Logistik und Bestellungen des Veranstalters für die Veranstaltung auswirken. Dementsprechend kann der Teilnehmer von seiner Teilnahme an der Veranstaltung ohne besondere Gründe nur unter den folgenden Bedingungen zurücktreten.

6.2.1 Tritt der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung mindestens 90 (neunzig) Tage vor Beginn des Veranstaltungstages zurück, erhält er keine Rückerstattung. Auf Wunsch des Teilnehmers bietet der Veranstalter dem Teilnehmer jedoch im folgenden Jahr unentgeltlich einen Platz zur Teilnahme an derselben Veranstaltung an, sofern die Veranstaltung tatsächlich stattfindet und der Teilnehmer zur Wahrung seines Platzes die Anmeldung über das Online-Teilnahmeportal entweder spätestens 90 (neunzig) Tage vor Beginn des Veranstaltungstages des folgenden Jahres oder innerhalb der dann für die Veranstaltung festgelegten Anmeldefristen abschließt, wobei der jeweils frühere Termin maßgeblich ist. Der Teilnehmer ist nur zur einmaligen Verschiebung der Teilnahme auf das unmittelbar darauffolgende Jahr berechtigt.

6.2.2 Tritt der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb eines Zeitraums zwischen 89 (neunundachtzig) und 8 (acht) Tagen vor Beginn des Veranstaltungstages zurück, erhält er vom Veranstalter keine Rückerstattung. Auf Wunsch des Teilnehmers reserviert der Veranstalter jedoch die Teilnahme des Teilnehmers an der im folgenden Jahr geplanten Veranstaltung, sofern der Teilnehmer ein Teilnahmeformular ausfüllt und die für diese Veranstaltung fällige Teilnahmegebühr innerhalb der für die jeweiligen Veranstaltung festgelegten Fristen zahlt. Der Teilnehmer muss dem Veranstalter seine Absicht, den Platz in Anspruch zu nehmen, entweder spätestens 90 (neunzig) Tage vor Beginn des Veranstaltungstages des folgenden Jahres oder innerhalb der für die Veranstaltung festgelegten Fristen mitteilen, wobei der jeweils frühere Termin maßgeblich ist.

6.2.3 Tritt der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von weniger als 8 (acht) Tagen vor Beginn des Veranstaltungstages zurück oder die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung versäumt, erhält der Teilnehmer keine Rückerstattung und keine Teilnahmereservierung für einen zukünftigen Lauf bzw. eine zukünftige Veranstaltung.

6.3 Die Mitteilung des Rücktritts gemäß vorstehender Ziffer 6.2 muss per E-Mail an storno@thecolorrun.de gesendet werden und klar den Wunsch zum Rücktritt von der Teilnahme unter Verwendung des Wortes RÜCKTRITT in der Betreffzeile der E-Mail zum Ausdruck bringen. Alternativ kann der Rücktritt schriftlich an den Veranstalter unter folgender Anschrift erfolgen: International Management Group GmbH, Burgstraße 2, 10178 Berlin. Ein Rücktritt gemäß Ziffer 5.3 WIRD NICHT telefonisch entgegengenommen. Das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bestimmt, ob eine Zurückgestellte Teilnahme oder eine Reservierte Teilnahme für das folgende Jahr gemäß den Bestimmungen in Ziffer 6.2 angeboten wird. Die in dieser Ziffer 6.3 enthaltenen Formvorschriften für die Erklärung des Rücktritts finden auf das gesetzliche Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht entsprechende Anwendung.

Haftung des Veranstalters

7.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit in dieser Ziffer 7.1 oder den nachfolgenden Absätzen der Ziffer 7 nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus.

7.2 Die Haftungsbegrenzungen in Ziffer 7.1 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

7.3. Nicht vom Veranstalter verschuldete Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt im Sinne der Ziffer 5.6 hat der Veranstalter nicht zu vertreten.

7.4 Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von in der Person des Teilnehmers liegenden, gesundheitlichen Risiken.

7.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch den Veranstalter verursachte) Schäden an der Kleidung des Teilnehmers.

7.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die mit ihm Verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen.

Einwilligung, Rechteeinräumung und Wettlaufergebnisse

8.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Auftreten im Rahmen der Veranstaltung gefilmt, aufgezeichnet, fotografiert und/oder anderweitig aufgenommen wird und räumt dem Veranstalter hiermit unentgeltlich das zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie vollständig unterlizenzierbare Recht ein, den Namen und das Bildnis des Teilnehmers sowie dessen Auftreten im Rahmen der Veranstaltung, dessen Veranstaltungszeiten sowie den Teilnehmer zeigende Fotos, Filme, Interviews und/oder sonstige Aufnahmen im Rahmen aller gegenwärtigen und künftigen medialen Nutzungsarten und Einrichtungen, einschließlich Multimedia-Anwendungen (Internet, Online-Dienste, mobile Dienste, etc.), insbesondere auch in Fernsehprogrammen, Filmen und Videos, für Werbezwecke, Reklame und/oder zu sonstigen Zwecken in Zusammenhang mit der Verwertung dieser Veranstaltung und zukünftiger Veranstaltungen unentgeltlich zu nutzen und zu verwerten.

8.2 Der Veranstalter bemüht sich in vertretbarem Maße, dem Teilnehmer eine Zielzeit anzugeben, ist jedoch für Unregelmäßigkeiten bei Computerergebnissen oder technische Fehlfunktionen nicht verantwortlich.

Allgemeines

9.1 Diese Teilnahmebedingungen (und die Dokumente, auf die darin Bezug genommen werden) stellen die gesamte vertragsgegenständliche Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle bisherigen zwischen den Parteien in Bezug auf die Veranstaltung getroffenen Vereinbarungen.

9.2 Diese Teilnahmebedingungen begründen keine Partnerschaft oder ein tatsächliches oder angenommenes Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien, gleichgültig zu welchem Zweck. Die Parteien sind nicht befugt, einander rechtlich zu binden oder Verträge im Namen der jeweils anderen Partei einzugehen.

9.3 Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung der Teilnahmebedingung oder einer sonstigen Nichterfüllung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Ein solcher Verzicht gilt nicht als Verzicht in Bezug auf spätere Verletzungen bzw. Nichterfüllungen gleicher oder ähnlicher Art.

9.4 Sollten Teile des Einzelvertrages oder dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die unwirksamen Teile durch Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommen. Der Vertrag als Ganzes wird dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

9.5 Auf den Einzelvertrag und diese Teilnahmebedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts Anwendung.

9.6 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.